Übersetzungs - und Dolmetschaufträge

Übersetzungen

Die bestätigte Übersetzung eines ermächtigten Übersetzers ist wichtig und unverzichtbar, z.B. bei Gericht und Ämtern, bei Hochschulen, Universitäten oder Ärztekammern. Daher muss eine solche bestätigte Übersetzung „vollständig“ sein, d.h. alle Namen, Telefonnummern, Formularnummern, Bankdaten, Tabellen, nicht ausgefüllte Zeilen oder nicht angekreuzte Kästchen enthalten. In manchen Fällen soll Text dennoch ausgelassen werden, z.B. bei Geburtsurkunden, bei Anstellungszeugnissen usw. Das wird in [eckigen Klammern] vermerkt, so wie alle Anmerkungen des Übersetzers.

Am besten scannen Sie die Vorlage, und mailen Sie mir als pdf-Datei. Im Notfall reicht auch ein gutes Handyphoto. Denken Sie aber bitte daran, dass nach den Regeln des schwedischen Außenamtes (UD) und des Landgerichts Hannover das Original und die bestätigte Übersetzung zu einer Urkunde miteinander verbunden werden müssen. Die Verbindung von Original und Übersetzung erfolgt mit Ösen, so dass die Texte später nicht getrennt werden können. Daher ist ein Handyphoto einer Heiratsurkunde nicht wirklich optimal.

Einige schwedische Behörden, Schulen und Ämter stellen auch auf Wunsch englische Urkunden aus, z.B. auch Skatteverket. Diese werden in Deutschland selten anerkannt. Achten Sie daher darauf, dass Sie eine schwedische Vorlage erhalten: nur die darf bei einer bestätigten Übersetzung das Original sein. Haben Sie bereits eine englische Personenstandsurkunde erhalten (personbevis, registerutdrag) oder ein Ehefähigkeitszeugnis, bestellen Sie sich am besten eine schwedische Urkunde. Sonst bleibt nur der Weg, Ihre Urkunde in Schweden ins Schwedische übersetzen zu lassen, anschließend danach ins Deutsche.

 

Geburtsurkunden (förlossningsjournal) aus dem Krankenhaus sind ein Sonderfall. Bitte rufen Sie mich an oder schicken mir eine Mail.

Dolmetschen

Seit Jahrzehnten dolmetsche ich in der Sprachrichtung Schwedisch-Deutsch-Schwedisch – entweder simultan oder konsekutiv, z.B. bei Besuchen, Besichtigungen und Verhandlungen.

Ich habe für Bundespräsidenten, Bundeskanzler, schwedische Ministerpräsidenten, Minister, Bischöfe, Wissenschaftler, Militärs, Diplomaten und Gewerkschafter simultan gedolmetscht, bei Vorträgen oder (Zoom-)Konferenzen – wie auch bei Pressekonferenzen, Testfahrten, Interviews und Werksbesichtigungen. Ich berate Sie gern, was Ausrüstung, Alternativen und Planung angeht – z.B. ob eine Dolmetschkabine, eine Personenführungsanlage, eine IR-Anlage usw. die beste Lösung ist. Zoom-Konferenzen sind natürlich auch kein Problem.

 

Noch häufiger dolmetsche ich bei Gericht, bei Arzt- und Zahnarztbesuchen, in Krankenhäusern, bei Sozial- und Jugendämtern oder bei der Polizei und Anwälten. Diese Aufträge werden meist von den Behörden oder Ämtern über Agenturen gebucht, aber wenn Sie in Schweden vor Ort Hilfe benötigen, zögern Sie bitte nicht, sich zu melden. Ich bin bei zahlreichen Gerichten in ganz Schweden als Dolmetscher vereidigt (generell tolked) sowie vom Landgericht Hannover allgemein beeidigter Dolmetscher für die schwedisches Sprache. Diese Beeidigung gilt für die gesamte Bundesrepublik Deutschland.

Ich unterrichte im Rahmen der Übersetzerausbildung der Universität Göteborg und im Rahmen der offiziellen Dolmetscherausbildung (språkhandledare i tyska).

 

Viele Dolmetschaufträge werden – in Coronazeiten ganz besonders – über Telefon und als Zoom- oder Videokonferenzen abgewickelt. Natürlich stehe ich Ihnen auch über Skype oder Zoom zur Verfügung.

 

Weiteres gern auf Anfrage.

Kontaktieren Sie mich!

Werner Wildfang
Vom Landgericht Hannover allgemein beeidigter Dolmetscher und Übersetzer für die schwedische Sprache

Av Kammarkollegiet auktoriserad translator och tolk

Max-Osterloh-Platz 11
38102 Braunschweig, Deutschland

E-Mail: w@wildfang.eu
Tel.: +49 151 1790 1161