Übersetzungs - und Dolmetschaufträge

Übersetzungen

Die bestätigte Übersetzung eines ermächtigten Übersetzers ist wichtig und unverzichtbar, z.B. bei Gericht und Ämtern, bei Hochschulen, Universitäten oder Ärztekammern. Daher muss eine solche bestätigte Übersetzung „vollständig“ sein, d.h. alle Namen, Telefonnummern, Formularnummern, Bankdaten, Tabellen, nicht ausgefüllte Zeilen oder nicht angekreuzte Kästchen enthalten. In manchen Fällen soll Text dennoch ausgelassen werden, z.B. bei Geburtsurkunden, bei Anstellungszeugnissen usw. Das wird in [eckigen Klammern] vermerkt, so wie alle Anmerkungen des Übersetzers.

Am besten scannen Sie die Vorlage, und mailen Sie mir als pdf-Datei. Im Notfall reicht auch ein gutes Handyphoto. Denken Sie aber bitte daran, dass nach den Regeln des schwedischen Außenamtes (UD) und des Landgerichts Hannover das Original und die bestätigte Übersetzung zu einer Urkunde fest miteinander verbunden werden müssen. Daher ist ein Handyphoto einer Heiratsurkunde nicht wirklich optimal, es reicht natürlich aber für ein Angebot.

Einige schwedische Behörden, Schulen und Ämter stellen auch auf Wunsch englische Urkunden aus, z.B. auch Skatteverket (das schwedische Finanzamt in seiner Eigenschaft als Meldebehörde). Diese werden in Deutschland selten anerkannt. Achten Sie daher darauf, dass Sie eine schwedische Vorlage erhalten: nur die darf bei einer bestätigten Übersetzung das Original sein. Haben Sie bereits eine englische Personenstandsurkunde erhalten (personbevis, registerutdrag) oder ein Ehefähigkeitszeugnis, bestellen Sie sich am besten eine schwedische Urkunde. Sonst bleibt nur der Weg, Ihre englische Urkunde in Schweden ins Schwedische übersetzen zu lassen, anschließend danach ins Deutsche.

 

Geburtsurkunden (förlossningsjournal) aus dem Krankenhaus sind ein Sonderfall. Bitte rufen Sie mich an oder schicken mir eine Mail.

Dolmetschen

Seit Jahrzehnten dolmetsche ich in der Sprachrichtung Schwedisch-Deutsch-Schwedisch – entweder simultan oder konsekutiv, z.B. bei Gerichtsverfahren, Besuchen, Besichtigungen und Geschäftsverhandlungen, u.a. auch bei Notaren.

Ich habe für Bundespräsidenten, Bundeskanzler, schwedische Ministerpräsidenten, Minister, Bischöfe, Wissenschaftler, Militärs, Diplomaten und Gewerkschafter simultan gedolmetscht, bei Vorträgen oder (Zoom-)Konferenzen – wie auch bei Pressekonferenzen, Testfahrten, Interviews und Werksbesichtigungen. Ich berate Sie gern, was Ausrüstung, Alternativen und Planung angeht – z.B. ob eine Dolmetschkabine, eine Personenführungsanlage, eine IR-Anlage usw. die beste Lösung ist. 

Noch häufiger dolmetsche ich vor Gericht bei Straf- und Zivilsachen, bei Arzt- und Zahnarztbesuchen, in Krankenhäusern und Notaufnahmen, bei Sozial- und Jugendämtern oder bei der Polizei und Anwälten. Diese Aufträge werden meist von den Gerichten, Behörden oder Ämtern über Agenturen gebucht, aber wenn Sie in Schweden vor Ort Hilfe benötigen, zögern Sie bitte nicht, sich zu melden. Ich bin bei vielen Gerichten in ganz Schweden als Dolmetscher vereidigt (generell tolked) sowie vom Landgericht Hannover allgemein beeidigter Dolmetscher für die schwedisches Sprache sowie vereidigter Sachverständiger für das Sachgebiet Schweden.   

Viele Dolmetschaufträge werden über Telefon und online als Videokonferenzen abgewickelt. Natürlich stehe ich Ihnen auch über Webex oder Zoom zur Verfügung. Schwedische Gerichte haben ein eigenes Portal für das Dolmetschen, wie auch deutsche Justizvollzugsanstaltungen. Ich dolmetsche auf allen diesen Plattformen. 

Weiteres gern auf Anfrage.

Kontaktieren Sie mich!

Werner Wildfang
Vom Landgericht Hannover allgemein beeidigter Dolmetscher und Übersetzer für die schwedische Sprache

Av Kammarkollegiet auktoriserad translator och tolk

Max-Osterloh-Platz 11
38102 Braunschweig, Deutschland

E-Mail: w@wildfang.eu
Tel.: +49 151 1790 1161