Immer wieder kommt es vor, dass deutsche Autofahrer*innen in Schweden positiv auf Alkohol getestet werden. Abgesehen davon, dass dann in vielen Fällen der Urlaub kein glückliches Ende findet, sollte man/frau an Folgendes denken:
a) Alkohol wird in Schweden von der Polizei als milligram pro Liter (mg/L) Ausatemluft gemessen. Um dafür den Promillegehalt zu ermitteln, muss der Wert mit 2 multipliziert werden, d.h. 0,50 mg/L Alkohol in der Ausatemluft ergibt 1 Promille Blutalkoholgehalt.
b) ab 0,75 mg/L wird in der Regel eine Gefängnisstrafe verhängt. Die Grenze für eine Trunkenheitsfahrt in einem besonders schweren Fall verläuft bei 0,50 mg/L, d.h. 1 Promille.
Die Polizei nimmt alkoholisierten Fahrern vor Ort den Führerschein ab. Wer dennoch (weiter)fährt, riskiert eine Anklage wegen „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ und damit eine noch härtere Bestrafung, u.a. eine Freiheitsstrafe. Ich erlebe es immer wieder, dass mg/L und Promille gleichgesetzt werden – mit entsprechenden Konsequenzen.
Wurde einem Fahrer/einer Fahrerin der Führerschein – aus welchem Grund auch immer – abgenommen, erhält man/frau nach etwa 10 Tagen ein Schreiben von Transportstyrelsen (Zentralamt für Transporte) mit der Aufforderung, sich in der Sache zu äußern. Dieses Schreiben besagt jedoch nicht, dass man/frau erst einmal weiterfahren darf, denn im Register der Polizei ist der Entzug der Fahrerlaubnis dann bereits – bis zu einem rechtskräftigen Urteil – eingetragen! Das Zentralamt Transportstyrelsen schreibt ausländischen Fahrern auf Englisch und Schwedisch, nicht auf Deutsch. Wer das Schreiben nicht versteht, sollte es sich unbedingt von einem qualifizierten Dolmetscher oder Übersetzer übersetzen lassen!